Delikatessenhändler im Streit mit dem Ordnungsamt

Berliner Morgenpost

 

Charlottenburg: Bei Rogacki stehen seit Jahren Tische unter einer Markise – nun fällt eine Gebühr an Von Brigitte Schmiemann Dietmar Rogacki, Chef des gleichnamigen Delikatessengeschäfts an der Wilmersdorfer Straße 145/146, ärgert sich über das Ordnungsamt. Das hat nämlich bei einer Routinekontrolle festgestellt, daß die drei Stehtische und die Werbetafel vor dem Geschäft nicht genehmigt sind. “Wir haben Herrn Rogacki daraufhin angeschrieben und ihn gebeten, den ungenehmigten Zustand zu beenden. Die Anträge haben wir gleich mitgeschickt”, sagte Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU). Für die drei Stehtische müßte er nach Angaben der Behörde 1331,96 Euro und für die Stelltafel 301,80 Euro pro Jahr zahlen.

Weil das Vordach mit der markanten grünen Markise vor dem Traditionsgeschäft schon seit 1977 extra kostet (pro Jahr 81 Euro nach Auskunft des Amtes), wähnte sich Rogacki auf der sicheren Seite: “Wenn ich für das Vordach an meinem Haus, also eigentlich nur für Luft, zahle, dann werden doch wohl die Tische mit drin sein”, dachte sich der Geschäftsmann.

Dem ist nicht so. “Nach der Landesgebührenordnung kostet jede Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes Geld. Und die muß auch Herr Rogacki zahlen. Da haben wir keinen Ermessensspielraum und können schon wegen der Gleichbehandlung keine Ausnahme machen”, wirbt Gröhler, von Hause aus Jurist, um Verständnis. Schließlich müßten auch andere Geschäftsleute die Gebühren zahlen.

Bei Rogacki und etlichen seiner Kunden stößt der Stadtrat mit diesen Argumenten jedoch auf Unverständnis: “Das ist Abzocke. Ich zahle bereits die Sondernutzung durch das Vordach. Mir geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip”, stellt sich der Kaufmann stur.

Aber Berliner sind ja bekanntermaßen einfallsreich. Weil Rogacki seinen Kunden auch weiterhin den Service bieten will, bei einer Tasse Kaffee und einer Zigarette einen Imbiß vor dem Geschäft zu nehmen, hat er jetzt ein “Brettchen” – etwa zwei Meter lang und 25 Zentimeter tief – an die Hauswand montiert, etwa dort, wo auch ein Schiebefenster beim Brotbereich vorhanden ist. Schließlich steht solch ein Brett nicht wie der Stehtisch auf öffentlichem Straßenland, sondern ist an seinem eigenen Haus befestigt. Die Gretchenfrage nun: Muß er dafür eine Sondernutzungsgebühr zahlen oder nicht? “Das hängt davon ab, ob es über die Grundstücksgrenze ins öffentliche Straßenland hineinreicht oder nicht. Das müssen wir uns anschauen”, teilt Gröhler auf Anfrage dieser Zeitung mit. Man sei Herrn Rogacki bereits entgegengekommen. Normalerweise wäre ein Ordnungswidrigkeitsverfahren fällig gewesen, auf das die Behörde verzichtet habe. Außerdem müsse er die Beträge nicht für den gesamten Zeitraum, sondern nur für dieses Jahr rückwirkend nachzahlen.

Die Stehtische hat Rogacki nun erst einmal weggestellt. Und für die Angebots-Tafel hat er auch eine Lösung gefunden. Sie steht nicht mehr auf dem Bürgersteig, sondern hängt an der eigenen Hauswand. Das dürfte kostenlos sein.